Wann und wie lange kann ich in Karenz gehen?

Unselbständig erwerbstätige Mütter und Väter (Arbeitnehmer/innen) haben Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung) bis zum 2. Geburtstag des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Eltern dürfen grundsätzlich nicht gleichzeitig in Karenz gehen (Ausnahme: erstmaliger Wechsel der Karenz zwischen den Eltern). Die Karenz beginnt für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, idR acht Wochen bzw. 12 Wochen (= Ende der Schutzfrist) nach der Entbindung des Kindes. Bei der Mutter kann die Karenz auch im Anschluss an einen Urlaub oder Kranken-stand beginnen.

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