Welche Kurse gelten als Aus- und Weiterbildung?

Es sind Aus- und Weiterbildungen im In- und Ausland möglich. Nicht akzeptiert werden Kurse aus dem Freizeit- und Hobbybereich ohne beruflichen Bezug. 
Das Schulungsausmaß von mindestens 20 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung muss schriftlich nachgewiesen werden (z.B. mit Zeugnissen oder Kursbesuchsbestätigungen). Für Eltern mit Betreuungspflichten für Kinder unter 7 Jahren genügt grundsätzlich der Nachweis über 16 Wochenstunden.